{"id":1365,"date":"2011-02-16T21:30:10","date_gmt":"2011-02-16T20:30:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.lindentheater-frechen.de\/?page_id=1365"},"modified":"2018-05-22T18:14:46","modified_gmt":"2018-05-22T16:14:46","slug":"fsk","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.linden-theater-frechen.de\/?page_id=1365","title":{"rendered":"FSK &#8211; Altersfreigabe"},"content":{"rendered":"<p>Auch wenn es uns manchmal schwer f\u00e4llt und es oft traurige Gesichter zur Folge hat: Wir m\u00fcssen uns an die Altersfreigaben der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) halten. In dieser in Wiesbaden ans\u00e4ssigen Organisation \u00fcberpr\u00fcfen Vertreter aus Sport-, Kirchen-, Lehrer-, Film- und anderen Verb\u00e4nden die Eignung eines Films f\u00fcr bestimmte Altersgruppen.<\/p>\n<p>Die FSK vergibt bundesweit folgende Altersfreigaben:<\/p>\n<ul>\n<li>ohne Altersbeschr\u00e4nkung<\/li>\n<li>frei ab 6 Jahren<\/li>\n<li>frei ab 12 Jahren (auch freigegeben f\u00fcr Kinder ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils*)<\/li>\n<li>frei ab 16 Jahren<\/li>\n<li>Keine Jugendfreigabe (frei ab 18 Jahren)<\/li>\n<\/ul>\n<p>*Es handelt sich hierbei um das so genannte &#8222;Parental Guidance&#8220;, das seit dem 01. April 2003 im Rahmen des \u00fcberarbeiteten Jugendschutzgesetztes in Kraft getreten ist. Kinder ab 6 Jahren d\u00fcrfen demnach mit einer &#8222;personensorgeberechtigten&#8220; Begleitung (das sind ausschlie\u00dflich die Eltern!!) auch Filme sehen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind.<\/p>\n<p><strong>Bei allen anderen Altersfreigaben darf nach dem Jugendschutzgesetz nur solchen Personen Einlass gew\u00e4hrt werden, die das entsprechende Alter erreicht haben.\u00a0 Auch die Begleitung von Erziehungsberechtigten hebt diese Gesetzesvorschrift nicht auf.<\/strong><\/p>\n<p>Wir als Kinobetreiber sind verpflichtet, uns an diese Richtlinien und das Jugendschutzgesetz \u00a0zu halten. Und das ohne jede Ausnahme! Im Falle einer Nichtbeachtung drohen uns hohe Geldstrafen oder &#8211; im schlimmsten anzunehmenden Fall &#8211; die Schlie\u00dfung des Kinos.<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<div><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif; font-size: x-small;\"><br \/>\n<\/span><\/div>\n<div>\n<h2><span style=\"text-decoration: underline;\">Alterseinstufungen<\/span><\/h2>\n<p>Die FSK-Aussch\u00fcsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Tr\u00e4germedien, die \u201egeeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsf\u00e4higen Pers\u00f6nlichkeit zu beeintr\u00e4chtigen\u201c, nicht f\u00fcr ihre Altersstufe freigegeben werden d\u00fcrfen (\u00a7 14 Abs. 1 JuSchG). In den FSK-Grunds\u00e4tzen wird dabei bewusst auf eine vermutete potentielle Wirkung abgestellt. Neben den Altersfreigaben entscheidet die FSK auch \u00fcber die Eignung von Filmen f\u00fcr die Vorf\u00fchrung an Feiertagen. Nach Art. 140 des Grundgesetzes sind die Sonntage und christlichen Feiertage gesetzlich gesch\u00fctzt. Besonderen Rechtsschutz genie\u00dfen die \u201estillen\u201c Feiertage Karfreitag, Allerheiligen, Bu\u00df- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag. Nicht freigegeben f\u00fcr die stillen Feiertage werden Filme, die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religi\u00f6sen und sittlichen Empfindens zu bef\u00fcrchten ist. Mit der Altersfreigabe ist keine p\u00e4dagogische Empfehlung oder \u00e4sthetische Bewertung verbunden. Einen fest gef\u00fcgten Kriterienkatalog f\u00fcr die Beurteilung der m\u00f6glichen Wirkungen kann es nicht geben, wohl aber Ma\u00dfst\u00e4be, die der sachkundigen Auslegung bed\u00fcrfen. Hierbei ist grunds\u00e4tzlich das Wohl der j\u00fcngsten Jahrg\u00e4nge einer Altersgruppe zu beachten. Ebenso sind nicht nur durchschnittliche, sondern auch gef\u00e4hrdete Kinder und Jugendliche zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<h2>Freigegeben ohne Altersbeschr\u00e4nkung<\/h2>\n<p>Kleinkinder erleben filmische Darstellungen unmittelbar und spontan. Ihre Wahrnehmung ist vorwiegend episodisch ausgerichtet, kognitive und strukturierende F\u00e4higkeiten sind noch kaum ausgebildet. Schon dunkle Szenarien, schnelle Schnittfolgen oder eine laute und bedrohliche Ger\u00e4uschkulisse k\u00f6nnen \u00c4ngste mobilisieren oder zu Irritationen f\u00fchren. Kinder bis zum Alter von 6 Jahren identifizieren sich vollst\u00e4ndig mit der Spielhandlung und den Filmfiguren. Vor allem bei Bedrohungssituationen findet eine direkte \u00dcbertragung statt. Gewaltaktionen, aber auch Verfolgungen oder Beziehungskonflikte l\u00f6sen \u00c4ngste aus, die nicht selbst\u00e4ndig und alleine abgebaut werden k\u00f6nnen. Eine schnelle und positive Aufl\u00f6sung problematischer Situationen ist daher sehr wichtig.<\/p>\n<h2><strong>Freigegeben ab 6 Jahren<\/strong><\/h2>\n<p>Ab 6 Jahren entwickeln Kinder zunehmend die F\u00e4higkeit zu kognitiver Verarbeitung von Sinneseindr\u00fccken. Allerdings sind bei den 6- bis 11-j\u00e4hrigen betr\u00e4chtliche Unterschiede in der Entwicklung zu ber\u00fccksichtigen. Etwa mit dem 9. Lebensjahr beginnen Kinder, fiktionale und reale Geschichten unterscheiden zu k\u00f6nnen. Eine distanzierende Wahrnehmung wird damit m\u00f6glich. Bei j\u00fcngeren Kindern steht hingegen noch immer die emotionale, episodische Impression im Vordergrund. Ein 6-j\u00e4hriges Kind taucht noch ganz in die Filmhandlung ein, leidet und f\u00fcrchtet mit den Identifikationsfiguren. Spannungs- und Bedrohungsmomente k\u00f6nnen zwar schon verkraftet werden, d\u00fcrfen aber weder zu lang anhalten noch zu nachhaltig wirken. Eine positive Aufl\u00f6sung von Konfliktsituationen ist auch hier ma\u00dfgebend.<\/p>\n<h2>Freigegeben ab 12 Jahren<\/h2>\n<p>Bei Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die F\u00e4higkeit zu distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Erste Genre-Kenntnisse sind vorhanden. Eine h\u00f6here Erregungsintensit\u00e4t, wie sie in Thrillern oder Science-Fiction-Filmen \u00fcblich ist, wird verkraftet. Problematisch ist dagegen zum Beispiel die Bilderflut harter, gewaltbezogener Action-Filme, die zumeist noch nicht selbst\u00e4ndig verarbeitet werden kann. 12- bis 15-j\u00e4hrige befinden sich in der Pubert\u00e4t, einer schwierigen Phase der Selbstfindung, die mit gro\u00dfer Unsicherheit und Verletzbarkeit verbunden ist. Insbesondere Filme, die zur Identifikation mit einem \u201eHelden\u201c einladen, dessen Rollenmuster durch antisoziales, destruktives oder gewaltt\u00e4tiges Verhalten gepr\u00e4gt ist, bieten ein Gef\u00e4hrdungspotenzial. Die Auseinandersetzung mit Filmen, die gesellschaftliche Themen seri\u00f6s problematisieren, ist dieser Altersgruppe durchaus zumutbar und f\u00fcr ihre Meinungs- und Bewusstseinsbildung bedeutsam. PG (Parental Guidance) \u2013 von 6 bis 12 immer m\u00f6glich Haben Filme die Kennzeichnung \u201eFreigegeben ab 12 Jahren&#8220; erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufw\u00e4rts der Einlass zur Vorstellung gew\u00e4hrt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grunds\u00e4tzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.<\/p>\n<h2>Freigegeben ab 16 Jahren<\/h2>\n<p>Bei 16- bis 18-j\u00e4hrigen kann von einer entwickelten Medienkompetenz ausgegangen werden. Problematisch bleibt die Vermittlung sozial sch\u00e4digender Botschaften. Nicht freigegeben werden Filme, die Gewalt tendenziell verherrlichen, einem partnerschaftlichen Rollenverh\u00e4ltnis der Geschlechter entgegenstehen, einzelne Gruppen diskriminieren oder Sexualit\u00e4t auf ein reines Instrumentarium der Triebbefriedigung reduzieren. Auch die Werteorientierung in Bereichen wie Drogenkonsum, politischer Radikalismus oder Ausl\u00e4nderfeindlichkeit wird mit besonderer Sensibilit\u00e4t gepr\u00fcft.<\/p>\n<h2>Keine Jugendfreigabe<\/h2>\n<p>Das bisherige \u201eh\u00f6chste\u201c Kennzeichen \u201eNicht freigegeben unter 18 Jahren\u201c lautet seit 1. April 2003 \u201eKeine Jugendfreigabe\u201c. Dieses Kennzeichen wird vergeben, wenn keine einfache bzw. schwere Jugendgef\u00e4hrdung vorliegt. Nach \u00a7 14 Abs. 3 u. 4 JuschG erfolgt f\u00fcr Videos die Vergabe des Kennzeichnens \u201eKeine Jugendfreigabe\u201c, wenn keine einfache Jugendgef\u00e4hrdung vorliegt; f\u00fcr die \u00f6ffentliche Filmvorf\u00fchrung, wenn der Film nicht offensichtlich schwer jugendgef\u00e4hrdend ist. So gekennzeichnete Filme, Videos und DVDs k\u00f6nnen von der Bundespr\u00fcfstelle f\u00fcr jugendgef\u00e4hrdende Medien (BPjM) nicht indiziert werden.<\/p>\n<\/div>\n<p>Weitere Informationen zur FSK finden Sie <a title=\"FSK - Online\" href=\"https:\/\/www.spio.de\/index.asp?SeitID=2\" target=\"_blank\">HIER<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch wenn es uns manchmal schwer f\u00e4llt und es oft traurige Gesichter zur Folge hat: Wir m\u00fcssen uns an die Altersfreigaben der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) halten. 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